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Die Feuerbestattung

In Deutschland gilt auch für eine Feuerbestattung Sargpflicht. 

Deshalb erfolgt in jedem Fall vor der Einäscherung die Einsargung.

 

Es gibt zahlreiche Beisetzungsformen für die Asche eines Verstorbenen.

Hierzu besteht die Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof. (Friedhofszwang) 

Jedoch ermöglicht die Feuerbestattung im Gegensatz zur Erdbestattung verschiedenen Varianten der Beisetzung. Es gibt die Möglichkeit einer Diamatbestattung, einer See- & Baumbestattung. Eine weitere Variante ist die Beisetzung auf einem Friedhof der Wahl.

Dort werden Grabstellen, wie die Urnengemeinschaftsanlage, einem Wahl- & Reihengrab oder einem Familiengrab angeboten.